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Feststellung einer Legasthenie

 

Häufig sind die Eltern die ersten, die die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens bei ihrem Kind bemerken. Eltern, die selbst betroffen sind, sind für mögliche Schwierigkeiten ihres Kindes besonders sensibilisiert. Andere Eltern vergleichen die aktuellen Leistungen ihres betroffenen Kindes mit den Leistungen älterer Geschwister und beobachten das deutlich veränderte Lerntempo und die erheblichen Schwierigkeiten beim Schreiben von einzelnen Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen, dem Lesen von einzelnen Buchstaben bzw. der Verbindung von Anlauten mit den restlichen Lauten eines Wortes.

 

Um jedoch festzustellen, ob eine Legasthenie gemäß ICD-10 vorliegt, sollten die Kinder von Experten/innen untersucht werden. Hierzu zählen Diplom-Psychologen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Beide Berufsgruppen zusammen besitzen das notwendige Fachwissen hinsichtlich der testpsychologischen, emotionalen und neurologischen Diagnostik.

 

Für eine Beantragung der Kostenübernahme durch § 35 a Abs. 1a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist es zwingend notwendig, fachkundige, als Gutachter anerkannte Experten mit der Diagnostik zu beauftragen.

Kinder-Coaching

Gabriele Ackermann

Fon: 05425-933061

Kindgerecht lernen - entwicklungsgemäß  kreativ  konzentriert  spielend

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